Grund
- Namensänderung |
- Zweckänderung |
- Rechtsformänderung |
Pensionskasse der Thurgauer Kantonalbank, in Weinfelden, CH-440.5.004.914-2, Genossenschaft (SHAB Nr. 153 vom 12.08.2013, Publ. 1022697). Urkunde neu: 04.09.2013. Rechtsform neu: Stiftung. Umwandlung: Die Genossenschaft (Vorsorgeeinrichtung) wird gemäss Umwandlungsplan vom 23.04.2013, Bilanz per 31.12.2002 mit Aktiven von CHF 292'911'922.46 und Passiven von CHF 292'911'922.46 und Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 04.09.2013 in eine Stiftung (Vorsorgeeinrichung) umgewandelt. Name neu: Stiftung Pensionskasse der Thurgauer Kantonalbank. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrates und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung, die Anlagetätigkeit, die Teilliquidation, die Rückstellungspolitik sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den den Anschlussverträgen und Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der wohlerworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Aufsichtsbehörde neu: Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, in St. Gallen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Künzle, Ernst, von Wildhaus, in Märstetten, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Hinder, Peter, von Wilen TG, in Weinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Galgenen, Vizepräsident mit Kollektivunterschrift zu zweien]; Brunner, Vivian Reto, von Hemberg, in Weinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Pfäffikon ZH]; Hangartner, Andrea, von Altstätten, in Arbon, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Romanshorn].