Grund
Raiffeisenbank Wängi-Matzingen Genossenschaft, in Wängi, CHE-107.096.898, Genossenschaft (SHAB Nr. 214 vom 03.11.2022, Publ. 1005596941). Statutenänderung: 16.04.2022. Zweck neu: Die Bank betreibt in gemeinsamer Selbsthilfe im Sinn des genossenschaftlichen Gedankengutes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen folgende Bankgeschäfte: a) Entgegennahme von Geldern in allen bankgemässen Formen, einschliesslich Spareinlagen; b) das Hypothekar- und Kreditgeschäft; c) die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; d) das indifferente Geschäft, insbesondere das Wertschriftengeschäft. Die Geschäftstätigkeit wird im Rahmen des von Raiffeisen Schweiz Genossenschaft (nachfolgend: Raiffeisen Schweiz) erlassenen Geschäftsreglements ausgeübt und ist auf die finanziellen, personellen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen abzustimmen. Die Bank kann eigene Geschäftsstellen betreiben und sich an allen Unternehmungen und Gesellschaften der Raiffeisen Gruppe sowie an weiteren Unternehmungen beteiligen, soweit dies ihrer Geschäftstätigkeit dient. Die Bank kann Liegenschaften zu Bankzwecken kaufen sowie neu- und umbauen, Liegenschaften im Zwangsverwertungsverfahren ersteigern oder zur Vermeidung einer Versteigerung ankaufen, Liegenschaften verkaufen sowie alle mit Liegenschaften im Zusammenhang stehenden grundbuchlichen Rechte und Lasten begründen und löschen. Anteilscheine neu: Es werden Anteilscheine zu einem durch die Generalversammlung festzusetzenden Nennwert von mindestens CHF 200.00 und höchstens CHF 500.00 ausgegeben. [bisher: Es werden Anteilscheine zu einem nun durch die Generalversammlung festzusetzenden Nennwert von mindestens CHF 200.-- und höchstens CHF 500.-- ausgegeben. Die Generalversammlung hat den Nennwert des Anteilscheines unverändert auf CHF 200.-- belassen.]. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. Mitteilungen neu: Die Bekanntmachungen der Bank erfolgen im SHAB oder in weiteren vom Verwaltungsrat zu bezeichnenden Publikationsorganen. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]