Zweck | Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Handelsgütern aller Art, insbesondere mit Baumaterialien. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Immaterialgüterrechte und Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern oder welche die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betreffen. |