Zweck | Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von allgemeinen Tiefbau- und Spezialtiefbauarbeiten sowie von übrigen Bauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. |