Zweck | Die Gesellschaft bezweckt als Verwalterin von Kollektivvermögen die Ausübung der Portfolioverwaltung sowie des Risikomanagement für die ihr anvertrauten Vermögenswerte. Dabei kann die Gesellschaft für Kunden im In- und Ausland die sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie folgende Finanzdienstleistungen im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) erbringen: a) die Vermögensverwaltung und Anlageberatung; b) den Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten; c) die Annahme und Ausführung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben; Weiter kann die Gesellschaft das Fondsgeschäft für ausländische kollektive Kapitalanlagen ausüben sowie administrative Tätigkeiten im Sinne von Art. 26 Abs. 3 FINIG ausführen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwerten und verkaufen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sowie alle kommerziellen und finanziellen Geschäfte durchführen, die unmittelbar oder mittelbar mit ihrem Zweck zusammenhängen, soweit sie mit der Rechtsordnung, namentlich der Aufsichtsgesetzgebung im Einklang stehen. |