Zweck | Die Gesellschaft bezweckt ausschliesslich die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Finanzanlagen, Immobilien und anderen Vermögenswerten. Sie führt keine wirtschaftlichen Tätigkeiten für Dritte aus und betreibt, mit Ausnahme der vorgenannten Verwaltung des eigenen Vermögens, keine operative Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern, sowie Immobilien erwerben, verwalten und veräussern, soweit dies im Zusammenhang mit der Verwaltung des eigenen Vermögens steht. |