Zweck | Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Überbauung, Veräusserung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften aller Art. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. |