Grund
- Namensänderung |
- Zweckänderung |
Onefive GmbH, in Regensdorf, CHE-112.569.885, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2018, Publ. 4135927). Statutenänderung: 11.04.2018. Firma neu: NKT Photonics Switzerland GmbH. Uebersetzungen der Firma neu: (NKT Photonics Switzerland LLC) (NKT Photonics Switzerland Sàrl). Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt Beratung, Handel, Entwicklung und Produktion von elektrooptischen Systemen und sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft richtet ihre Geschäftstätigkeit, soweit zulässig, auf die Gruppenziele aus. Dementsprechend kann die Gesellschaft im Interesse der Gruppe oder von einzelnen Gruppengesellschaften (inkl. ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften) Verträge abschliessen und insbesondere Darlehen oder andere Finanzierungen an solche Gruppengesellschaften gewähren und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und jede Art von Unternehmen erwerben, halten, veräussern oder finanzieren. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Sie kann alle kommerziellen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen, und alle Massnahmen ergreifen, die den Gesellschaftszweck angemessen zu fördern scheinen oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinlage bei der Gründung vom 05.10.2005 ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Sacheinlagevertrag und Inventarliste vom 05.10.2005 Optik, Fasern, elektro-optische Geräte, Computer sowie Mobiliar, wofür CHF 28'000.-- auf das Stammkapital angerechnet werden.]. [Die Bestimmung über die Nebenleistungspflichten ist aufgehoben.] [gestrichen: Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Gesellschafter erfolgen schriftlich, per Brief, E-Mail oder Telefax.