Der Fünfliber „Wehranleihe 1936“: Die erste Schweizer Gedenkmünze
Die 5-Franken-Gedenkmünze zur Wehranleihe von 1936 nimmt einen besonderen Stellenwert in der Schweizer Numismatik ein. Sie markiert den Beginn einer langen Tradition offizieller Schweizer Sondermünzen mit gesetzlicher Zahlkraft.
Historischer Kontext
Im Jahr 1936 legte der Bundesrat die sogenannte Wehranleihe auf, um die Landesverteidigung finanziell zu stärken. Das Schweizer Volk reagierte mit einer eindeutigen Willenskundgebung. Als Zeichen dieser nationalen Geschlossenheit und zur Erinnerung an den Erfolg der Anleihe gab der Bund erstmals eine Sondermünze heraus, die sich zwar in ihrer Gestaltung von den regulären Fünflibern unterschied, aber dennoch als gesetzliches Zahlungsmittel fungierte.
Technische Daten und Gestaltung
- Nominalwert: 5 Schweizer Franken
- Material: Silberlegierung (Feingehalt 0.835)
- Status: Gesetzliches Zahlungsmittel bis 1971
- Inschrift: Die Münze trägt das lateinische Motto „MORI MALUNT QUAM SUPERARI“ (Sie wollten lieber sterben, als besiegt werden), eine Charakterisierung der Basler Bürger.
- Gestaltungselemente: Am äusseren Rand sind die Jahreszahlen „18 - 63“ angebracht, die auf ein historisches Ereignis verweisen. Die Münze hebt sich durch ihr besonderes Gepräge deutlich von den regulären Silberfünflibern der damaligen Zeit ab.
Bedeutung für Sammler
Da es sich um die erste Gedenkmünze dieser Art handelt, ist sie bei Numismatikern äusserst beliebt. Sie entsprach in Grösse und Gewicht den damals zirkulierenden Fünffrankenstücken, was sie sowohl historisch als auch materiell zu einem wertvollen Zeugnis der Schweizer Geschichte macht.
- Die ersten Sondermünzen der Schweiz (sondermuenze.ch)
- Gedenkmünze Wehranleihe - Historisches Museum Thurgau
- Übersicht Schweizer Gedenkmünzen (numis.ch)
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