Wegweiser im Strassenverkehr: Einspuren, Rechtsabbiegen und Signale für Velofahrende in der Schweiz

Die Regelung von Fahrtrichtungen an Kreuzungen und die spezifischen Verkehrsregeln für Velofahrende sind essenziell für die Sicherheit im Schweizer Strassenverkehr. Hier ist eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen und Signalen:

1. Signale für die Fahrtrichtung (Einspuren)

Die Verkehrsführung an Kreuzungen wird in der Schweiz durch entsprechende Signale (Signaltafeln) vorgegeben, die den Fahrzeuglenkern die erlaubten Richtungen anzeigen:

  • Signal 2.40: Gibt vor, dass Fahrzeuglenker sich für die Richtung «Geradeaus oder Rechtsabbiegen» einspuren müssen.
  • Signal 2.41: Schreibt die Richtung «Geradeaus oder Linksabbiegen» vor.
  • Signal 2.37: Zeigt die ausschliessliche Richtung «Rechtsabbiegen» an.

Beim Einspuren gilt für Autofahrer der Grundsatz, sich bei Rechtsabbiegevorgängen rechts zu halten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Bei einem vorhandenen Radstreifen darf das Auto diesen zum Rechtsabbiegen nur überfahren, wenn die Linie unterbrochen ist und keine Velofahrenden gefährdet werden.

2. Rechtsabbiegen für Velofahrende bei Rot

In der Schweiz wurde das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Velofahrende durch Pilotprojekte (u.a. in Basel) getestet und gesetzlich verankert.

  • Das Signal 5.18: Wenn das Zusatzschild «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» neben der roten Ampel angebracht ist, dürfen Velofahrende nach rechts abbiegen, auch wenn die Ampel Rot zeigt.
  • Vortritt: Beim Rechtsabbiegen bei Rot gilt «kein Vortritt». Velofahrende müssen Fussgängerstreifen und anderem Vortrittsberechtigtem Verkehr Vorrang gewähren.
  • Sicherheit: Es ist zwingend darauf zu achten, ob von links geradeaus fahrende Velofahrende kommen. Da die Hauptlast oft geradeaus fährt, ist besondere Vorsicht geboten, um Konflikte zwischen wartenden (geradeaus) und abbiegenden Velofahrenden zu vermeiden.

3. Herausforderungen und Strategien

  • Vermeidung von «Toten-Winkel-Unfällen»: Das Rechtsabbiegen bei Rot erhöht den Verkehrsfluss und kann die Gefahr verringern, dass Velofahrende beim Anfahren an der Ampel von rechtsabbiegenden Autos eingeklemmt werden.
  • Veloampeln: Neben dem Signal 5.18 gibt es in Städten wie Zürich Initiativen für Veloampeln, die teils gelbblinkende Signale nutzen, um das geradeaus Fahren bei Rot zu erlauben. Dies erfordert jedoch stets eine spezifische nationale Regelung oder kommunale Anordnung.

  1. Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende (Mobilservice) – Offizielle Informationen zum Art. 69a und den Hintergründen der Signalisation.
  2. Neue Veloregeln: Rechtsabbiegen und Kinder auf dem Trottoir (Veloplus Blog) – Verständliche Zusammenfassung der Vorteile und Sicherheitsaspekte beim Rechtsabbiegen.
  3. Einspuren in Fahrstreifen Schweiz (Reality Drive) – Detaillierte visuelle und textliche Erklärung zum korrekten Einspuren bei Auto und Velo.

Vielleicht auch interessant


Ausfahrtstafel

Ausgeweiteter Radstreifen

Bergpoststrasse

Busfahrbahn

Einspurtafel Fahrstreifen Autobahn Autostrasse

Ende der Fussgängerzone

Ende des Überholverbotes 1

Fahrtrichtung links

Fussgängerstreifen Halteverbotslinie

Industrie und Gewerbegebiet

Leichte Motorwagen

Leitpfosten rechts

Längsstreifen für Fussgänger

Nummerntafel für Hauptstrassen

Rechtskurve

Richtung der Hauptstrasse

Verbot Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Verbot für Motorräder

Verbot für Tiere

Verbot Motorwagen Motorräder Motorfahrräder

Vorwarnlinie

Vorwegweiser bei Kreisel

Wegweiser für bestimmte Fahrzeuge

Wegweiser Parkplatz mit Anschluss

Wegweiser Route für Fahrräder
War das hilfreich?
Verkehrsschilder
Vorschriftssignale
2.40
Geradeaus oder Rechtsabbiegen
Geradeaus oder Rechtsabbiegen